Einleitung

Mein Sohn Reinhard leidet seit seinem 8. Lebensjahr an therapieresistenter Epilepsie mit vielen Anfällen. Mit einem Behinderungsgrad von 80% (lt. Bundessozialamt) war er Dauerleistungsempfänger von Sozialhilfe. An einen unselbstständigen Erwerb war nicht zu denken, niemand wollte ihn einstellen. Nach 2 Gehirnoperationen besserte sich sein Zustand, so dass er mit Hilfe der Monopolverwaltung eine Trafik übernehmen konnte. Sein Bestreben war es der Allgemeinheit nicht zur Last zu fallen. Diesen Betrieb führte er mit Hilfe der Eltern 11 Jahre.

Nach  diesen 11 Jahren der Selbstständigkeit als Trafikant verschlechterte sich sein gesundheitlicher Zustand derart, dass an ein Weiterführen der Trafik nicht mehr zu denken war. Grund ist ein seit Jahren wachsendes Melingnom mit anschließendem Hämatom im Gehirn. Nach monatelangen Untersuchungen wurde eine weitere Operation ausgeschlossen.
Seinem Ansuchen um Erwerbsunfähigkeitspension wurde begrenzt auf 2 Jahre entsprochen.
Nach diesen  2 Jahren wurde sie ohne einer signifikanten Besserung nicht wieder gewährt.
 

Unser Staat kann, oder will  es sich nämlich nicht mehr leisten chronisch Kranken eine Pension zu gewähren wir unterstützen da viel lieber Freunde in der EU.  Griechenland kann ja nichts für das finanzielle Desaster, da müssen wir helfen. Oder Banken, schließlich pumpen wir ja das Geld nicht umsonst dort hinein, die können ja auch nichts dafür, dass sie fehl spekulieren. Und schuld muss man ihnen erst einmal nachweisen, sind ja Top Manager. Nicht zu vergessen der Genderwahn, wo wir auch ohne Rücksicht meiner Meinung nach Geld kübelweise beim Fenster hinaus werfen. Wir halten uns einfach schadlos an den Wehrlosen das ist viel einfacher.

Wir haben Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erhoben.

Wie zu erwarten war hat es mehrere Gutachten gebraucht um meinem Sohn zu bestätigen, dass er mit seinem Leistungskalkül psychisch geringe und geistig leichte Tätigkeiten mit durchschnittlichen und nur phasenhaft besonderen Zeitdruck ausüben kann. Das wären dann leichte Hilfsarbeiterberufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Sachverständige gab als Beispiel "leichte Putztätigkeiten" an, diese würden seinem Leistungskalkül entsprechen. Bei Reinigungsfirmen würde er zwar nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, aber es gäbe am Arbeitsmarkt ja hunderte freie private Stellen für solche Tätigkeiten. Laut Gutachten würde auch Museumswärter oder Schrankenwärter als leichte Hilfsarbeit gelten. Leider hatte oder wollte unser Anwalt dem nichts entgegensetzen.

SVA

Was mich hier so stört ist der Umstand, dass Ärzte innerhalb einer halben Stunde aufgrund einer Untersuchung über eine Erwerbsfähigkeit urteilen können und Gutachten von anderen Ärzten wo der Patient 20 Jahre und mehr in Behandlung steht einfach ignoriert werden. Eine der Aussagen dabei war "Sie sind zu jung". Ich frage mich , was bitte hat eine chronische Erkrankung mit dem Alter zu tun. Den politischen Streit über die Frühpensionen auf dem Rücken der Kranken auszutragen finde ich gelinde gesagt verwerflich. Rein rechtlich steht meinem Sohn die Erwerbsunfähigkeitspension zu und er hatte sie auch für 2 Jahre bekommen.  Laut Ombudsmann werden die Entscheidungen von einer Kommission unter Berücksichtigung sozialer Aspekten getroffen. Was bitte ist dabei sozial wenn man einen Menschen in die Mindestsicherung und damit in die Armut treibt.

Medizinisch gesehen gibt es mehrere Spitalsgutachten  vom Leiters der II. Neurologischen Abteilung des Neurologischen Zentrums am Rosenhügel, worin ein 90%-100% Behinderungsgrad mit signifikantem kognitiven Defizit mit Konzentrationsstörungen Aufmerksamkeitsstörungen, deutlich eingeschränkter reaktiver Belastbarkeit, verbaler Gedächtnisstörungen und eingeschränkter Planungsfähigkeit festgestellt wurde hatte darauf auch keinen Einfluss.
Zitat aus der Beurteilung im neurologischen Gutachten vom 05.08.2016:
Aus neurologischer Sicht kann somit festgestellt werden, dass Herr (Name) nicht arbeitsfähig ist.
Aufgrund der zugrundeliegenden Erkrankungen (therapieresistente Epilepsie trotz zweimaligem epilepsiechirurgischem Eingriff, Zustand nach zweimaliger Operation eines gemischten Xanthoastrozytom mit ganglionärer Komponente, neu aufgetretene artdiagnostisch unklarer Liäsion , rezidivierende Zustände mit Hirnödem, deutlich kognitives Defizit und Gesichtsfelddefekt)
ist weder mittel- noch langfristig mit einer Verbesserung im Zustandsbild des Patienten zu rechnen, sodass eine Reintegation in den Erwerbsprozess unmöglich erscheint und mit einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit zu rechnen ist.

Hier im Original:

Ein weiterer Neurologe und ein Arzt kommen zum selben Schluss.
Es zählte auch nicht, dass eine Erwerbsunfähigkeitspension bereits bestand und sich am grundsätzlichen Zustand nach 2 Jahren nichts veränderte.


Mein Sohn hat nun über das AMS versucht so eine leichte Hilfsarbeit zu bekommen. Die Chancen dafür sind nicht optimal, wenn nicht gleich Null, denn vor seiner Selbstständigkeit hat er 9 Jahre vergeblich versucht mit seiner Behinderung einen Job zu bekommen. Auch ein über das AMS der FAB (Monsun) laufendes Programm zur Arbeitsplatzsuche für Menschen mit besonderen Bedürfnissen hat nichts gebracht. Da nie in die Arbeitslosenversicherung Geld eingezahlt wurde gibt es auch kein Arbeitslosengeld.


Der Weg zur MA 40 und die Gewährung der Mindestsicherung war die einzige Möglichkeit seinen Lebensunterhalt im Mindesten zu bestreiten und um wieder eine Krankenversicherung zu erlangen. Diese war ohne Ankündigung seitens der SVA
am nächsten Tag nach der  Verhandlung eingestellt worden. Da die nächsten Spitalstermine schon fixiert waren musste wieder rasch gehandelt werden ansonsten die Kosten vorfinanziert werden müssen, sind ja nur ein paar Hundert Euro, die bei der Mindestsicherung locker zu bezahlen sind. Ich konnte ihm dieses Mal nicht beistehen, da sich mein Organismus auch wieder wehrte und ich mit einem Herzinfarkt (der 2. innerhalb von 7 Jahren) im Spital lag.

Ich nehme vorerst einmal zur Kenntnis, dass wir in Österreich immer vorgeben wie reich wir sind, aber für kranke Menschen nicht immer diesem Reichtum entsprechend genügend getan wird. Wir werfen lieber Geld kübelweise, wie ich weiter oben schon ausführte, beim Fenster hinaus.

KOBV,
das neuerliche Ansuchen um Erwerbsunfähigkeitspension haben wir nun über den KOBV (Kriegsopfer- und Behindertenverband) gestartet. Wir rechnen mit einer wesentlich besseren Betreuung zumindest was den Rechtsbeistand angeht, denn eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht wird wieder unumgänglich sein.

Familienbeihilfe,

da mein Sohn bis zur seiner  Selbstständigkeit in der Trafik die erhöhte Familienbeihilfe bezog suchte ich im Dezember 2015 erneut an. Obwohl auch das Gutachten vom Bundessozialamt zu dem Schluss kommt,
Zitat
"Herr (Name) ist voraussichtlich dauernd außerstande sich den Unterhalt zu verschaffen"  wird die erhöhte Familienbeihilfe per Bescheid abgelehnt. Dagegen wurde im Dezember 2015 Beschwerde erhoben, wo ich auf Anfrage nach 9 Monaten die Auskunft bekam, der Akt sei noch in Arbeit.

Eines noch zum Schluss!

Mein Sohn würde liebend gerne Arbeiten, wenn er es könnte und dass er es trotz seiner Behinderung versuchte hat er 11 Jahre lang bewiesen. Leider haben sich seine Zustände so verschlimmert, dass es einfach aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich war.
 

Ein abruptes ENDE

Am 12.08.2016 wurde seitens des KOBV das Fax an die SVA mit dem neuerlichen Ansuchen zur Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitspension weitergeleitet.
Am 13.09.2016 wurden wir aufgefordert an die SVA die Bestätigung eines Pensionskonto zu senden.
Meiner Meinung nach unnötig da schon 2 Jahre lang eine Pension auf das Konto einbezahlt wurde.
Am 30.09.2016 kam dann ein Bescheid seitens der SVA worin der Anspruch der Erwerbsunfähigkeitspension
ab 01.09.2016 anerkannt wurde. Ohne Untersuchung, ohne weitere Termine.